FAQ
Fragen und Antworten zum Datenschutz
Nachfolgend ein paar wichtige Fragen, die sich zum Datenschutz stellen:
Für wen gilt das Datenschutzrecht?
Das Datenschutzgesetz gilt für alle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Das sind bereits Unternehmen ab einer Person!
Beispiele:
- Handel, Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Landwirtschaft, Hotel
- Selbstständige und freie Berufe, Steuerberater, Anwälte, Notare
- Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Journalisten
- Einzelunternehmen, GbR, GmbH, KG, AG
- Vereine und Verbände
- u.v.a.m.
Spielt die Unternehmensgröße eine Rolle?
Nein, die Größe spielt keine Rolle. Die Datenschutzgesetze gelten für alle.
Grundsätzlich gilt:
- Der Datenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde nachweisen
- Die Unternehmensleitung haftet für die Einhaltung der Vorschriften
Datenschutz im eigenen Interesse des Unternehmens!
Das Risiko
- Ausfall, Zerstörung, Verlust, Manipulation, Missbrauch
- Bußgeld, Schadensersatz, Abmahnung und Imageverlust
- Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen
Das Problem
- Steigende Risiken
- Hohe Anzahl an Gesetzen und Vorschriften
- Zunehmende Komplexität und Offenheit aller Systeme
Die Lösung
- Ein Datenschutzbeauftragter
- muss bestellt werden oder
- wird freiwillig bestellt