FAQ

Fragen und Antworten zum Datenschutz

Nachfolgend ein paar wichtige Fragen, die sich zum Datenschutz stellen:

Für wen gilt das Datenschutzrecht?

Das Datenschutzgesetz gilt für alle, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Das sind bereits Unternehmen ab einer Person!

Beispiele:

  • Handel, Dienstleistung, Handwerk, Industrie, Landwirtschaft, Hotel
  • Selbstständige und freie Berufe, Steuerberater, Anwälte, Notare
  • Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Journalisten
  • Einzelunternehmen, GbR, GmbH, KG, AG
  • Vereine und Verbände
  • u.v.a.m.

Spielt die Unternehmensgröße eine Rolle?

Nein, die Größe spielt keine Rolle. Die Datenschutzgesetze gelten für alle.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Datenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde nachweisen
  • Die Unternehmensleitung haftet für die Einhaltung der Vorschriften

Datenschutz im eigenen Interesse des Unternehmens!

Das Risiko

  • Ausfall, Zerstörung, Verlust, Manipulation, Missbrauch
  • Bußgeld, Schadensersatz, Abmahnung und Imageverlust
  • Verstoß gegen Gesetze und Verordnungen

Das Problem

  • Steigende Risiken
  • Hohe Anzahl an Gesetzen und Vorschriften
  • Zunehmende Komplexität und Offenheit aller Systeme

Die Lösung

  • Ein Datenschutzbeauftragter
  • muss bestellt werden oder
  • wird freiwillig bestellt
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